Bausparvertrag richtig kündigen
Es ist grundsätzlich möglich, deinen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen. Allerdings wird dir die Abschlussgebühr nicht erstattet, weshalb du meist weniger ausbezahlt bekommst, als du eingezahlt hast.
Wie du bei einer Kündigung am besten vorgehst und worauf du achten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Bausparvertrag in der Sparphase kündigen
Wenn du die monatlichen Raten für deinen Bausparvertrag nicht mehr zahlen möchtest oder kannst, ist die Kündigung eine Möglichkeit. Du hast jedoch auch eine Reihe an Alternativen.
Vorzeitige Kündigung
Alle Bausparkassen erlauben eine vorzeitige Kündigung des Bausparvertrags während der Ansparphase. Das bedeutet, dass du dein angespartes Kapital ausgezahlt bekommst. Allerdings sind dabei die folgenden Punkte zu beachten.
- Es besteht eine Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten. Du bekommst dein Sparguthaben erst nach dem Ende dieser First ausbezahlt.
- Bei manchen Bausparkassen kannst du die Kündigungsfrist verkürzen. Dann werden jedoch Strafzinsen fällig. In der Regel betragen sie 1 % pro Monat.
- Der Darlehensanspruch, den du mit dem Bausparvertrag erworben hast, verfällt bei vorzeitiger Kündigung in der Sparphase.
- Bei manchen Bausparverträgen entfällt die Guthabenverzinsung, wenn vorzeitig gekündigt wird. In diesem Fall wird ausschließlich das unverzinste Guthaben ausgezahlt.
- Die gezahlte Abschlussgebühr wird nicht erstattet, weshalb du durch eine Kündigung meist Verlust machst.
- Wenn du einen Wohn-Riester Vertrag vorzeitig kündigst, verlierst du alle Zulagen sowie Steuervorteile.
- Wenn der Bausparvertrag weniger als sieben Jahren gelaufen ist, verlierst du die Arbeitnehmersparzulage.
Alternativen zur Kündigung in der Ansparphase
Es gibt einige Alternativen, die von vielen Bausparkassen angeboten werden. Dein Vorteil besteht darin, dass du die beschriebenen, finanziellen Einbußen vermeidest.
Bausparvertrag teilen
Nehmen wir einmal an, du besparst einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme in Höhe von 100.000 Euro und einer Mindestsparquote von 40 Prozent = 40.000 Euro. Aktuell beträgt dein Guthaben in dem Vertrag 16.000 Euro.
Wenn du nun deine monatliche Sparrate senken möchtest, kannst du den Bausparvertrag teilen. Danach hast du also zwei Verträge:
- Vertrag 1 mit einer Bausparsumme von 40.000 € und einer Mindestsparquote von 40 % = 16.000 €
- Vertrag 2 mit einer Bausparsumme von 60.000 € und einer Mindestsparquote von 40 % = 24.000 €
Du überträgst dein gesamtes Guthaben in Vertrag 1. Damit ist er bereits genügend bespart und unter Umständen sogar schon zuteilungsreif. Du kannst also das erste Darlehen in Höhe von 24.000 Euro schon bald in Anspruch nehmen.
Nun besparst du ausschließlich Vertrag 2, dessen Sparrate nur noch 60 Prozent der ursprünglichen Sparrate beträgt.
Voraussetzung für dieses Rechenbeispiel ist natürlich, dass deine Bausparkasse kooperiert und bei einer Teilung dieselben Tarife anbietet. Es kann unter Umständen sein, dass dir bei der Teilung weitere Abschlussgebühren berechnet werden. Überprüfe also vorab, ob sich diese Alternative für dich lohnt.
Bausparsumme senken
Du hast auch die Möglichkeit, die Bausparsumme zu senken, um deine Sparrate zu reduzieren. Das ist zum Beispiel auch dann sinnvoll, wenn sich deine Pläne geändert haben und du nicht mehr so viel Eigenkapital oder ein geringeres Darlehen benötigst. Durch eine Senkung der Bausparsumme wird dein Bausparvertrag auch schneller zuteilungsreif, sprich du kannst schneller über das Darlehen verfügen.
Allerdings wird dir die Abschlussgebühr, die auf Grundlage der ursprünglichen Bausparsumme berechnet wurde, nicht anteilig erstattet.
Bausparvertrag pausieren
Eine weitere Option besteht darin, den Vertrag ruhen zu lassen. So musst du vorerst keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Das bereits angesparte Geld verbleibt jedoch in dem Vertrag, wo es weiter verzinst wird. Auch dein Recht auf ein Bauspardarlehen bleibt bestehen. Allerdings rückt der Termin der Zuteilungsreife weiter nach hinten, wenn du keine Beiträge mehr zahlst.
Wie lange du den Vertrag ruhen lassen kannst, erfährst du direkt bei deiner Bausparkasse.
Bausparvertrag übertragen
Auch die Übertragung deines Bausparvertrags auf eine andere Person kann eine Alternative darstellen. Dabei übernimmt die Person alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, weshalb sich eine Übertragung auch gut als Geschenk eignet. Allerdings kommen dabei nur ganz bestimmte Personen infrage:
- Verlobte
- Ehepartner oder Lebenspartner und deren Geschwister
- Geschwister und deren Kinder sowie Ehe- / Lebenspartner
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie
- Geschwister der Eltern
- Pflegeeltern und Pflegekinde
Die Bausparkasse muss einer Übertragung zustimmen, was sie jedoch in der Regel tut.
Nach erfolgter Übertragung kann der Bausparvertrag jedoch nicht weiter- oder zurückübertragen werden.
Bausparvertrag in der Darlehensphase kündigen
Den Bausparvertrag in der Darlehensphase zu kündigen bedeutet, das erhaltene Darlehen vorzeitig und vollständig zurückzuzahlen. Dies wird Sondertilgung genannt.
Dabei fallen keine Strafzinsen in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung an. Sondertilgungen sind also kostenlos.
Rückzahlung des Bauspardarlehens mit Eigenkapital
Wenn du genug Eigenkapital hast, bietet sich eine Sondertilgung an. Du solltest davor jedoch prüfen, ob du das Eigenkapital im Vergleich zu den Sollzinsen, welche du durch eine vorzeitige Ablösung sparst, rentabler anlegen kannst. Auch die Möglichkeiten, in ETFs oder andere Finanzprodukte zu investieren, könnte dabei für dich aufgrund der höheren Ertragschancen interessant sein.
Falls du jedoch auf Nummer sicher gehen und dich von der monatlichen Kreditrate befreien möchtest, melde dich am besten direkt bei deiner Bausparkasse.
Rückzahlung des Bauspardarlehens durch Umschuldung
Bei einer Umschuldung sicherst du dir einen Zinsvorteil. Denn die Höhe der Zinsen schwankt und so kann es sein, dass die Konditionen deines Bausparguthabens zwar bei Abschluss gut waren, nun aber deutlich bessere Sollzinsen am Markt verfügbar sind.
In diesem Fall kannst du ein neues Darlehen zu den aktuell günstigeren Konditionen bei einer Bank aufnehmen und damit das Bauspardarlehen komplett zurückzahlen.
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