Wohnungsbauprämie 2020 und 2021
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Subvention, mit welcher der Staat seine Bürger dabei unterstützt, in die eigenen vier Wände zu gelangen. Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, erhältst du die Prämie jedes Jahr gutgeschrieben und kannst so ein wenig schneller in dein Traumhaus oder deine Traumwohnung einziehen.
Die Höhe der Wohnungsbauprämie auf einen Blick
Bis 31. Dezember 2020
Einzelpersonen | Ehepaare | |
---|---|---|
Prämienhöhe | 8,8 % p. a. | 8,8 % p. a. |
Maximal bezuschusste Aufwendungen | 512,00 € | 1.024,00 € |
Maximale Prämie | 45,06 € | 90,11 € |
Maximal zu versteuerndes Einkommen | 25.600,00 € | 51.200,00 € |
Seit 1. Januar 2021
Einzelpersonen | Ehepaare | |
---|---|---|
Prämienhöhe | 10,0 % p. a. | 10,0 % p. a. |
Maximal bezuschusste Aufwendungen | 700,00 € | 1.400,00 € |
Maximale Prämie | 70,00 € | 140,00 € |
Maximal zu versteuerndes Einkommen | 35.000,00 € | 70.000,00 € |
Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie
Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die sich in zwei Kategorien aufteilen und durch das Wohnungsbauprämiengesetz geregelt werden.
Wer ist prämienberechtigt?
Alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Vollwaisen haben sogar unabhängig vom Alter Anspruch auf die Prämie.
Wichtig ist zudem, dass ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen nicht überschritten wird. Dieses liegt bis Ende 2020 bei 25.600 Euro pro Jahr und ab 2021 bei 35.000 Euro pro Jahr.
Was muss der Prämienberechtigte tun?
Wenn du die Wohnungsbauprämie beantragen möchtest, musst du mindestens 50 Euro an „prämienbegünstigten Aufwendungen“ pro Jahr leisten. Konkret bedeutet dies, dass der Staat dir nur unter die Arme greift, wenn du selbst Geld für eine Immobilie ansparst. Laut dem Wohnungsbau-Prämiengesetz hast du hierfür drei Möglichkeiten:
- Beiträge in einen Bausparvertrag, solange es sich dabei nicht um zulagenbegünstigte vermögenswirksame Leistungen handelt. Denn hierfür kannst du die Arbeitnehmersparzulage erhalten.
- Der erste Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften und die damit verbundenen Aufwendungen.
- Beiträge in spezielle Sparverträge, die zum Beispiel mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen geschlossen werden. Voraussetzung ist, dass das angesammelte Guthaben inklusive der Prämien zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet wird.
Die üblichste Sparform ist hierbei der Bausparvertrag.
Darüber hinaus ist wichtig, dass du das Guthaben und die Prämie wohnwirtschaftlich verwendest. Dies bedeutet, dass du entweder eine Immobilie bauen, erwerben, modernisieren, umbauen oder renovieren musst, um die Prämie zu erhalten.
Bei Bausparverträgen, die vor dem 31.12.2008 abgeschlossen wurden, gilt diese Einschränkung nur für die ersten 7 Jahre. Danach können Bausparguthaben und Prämie beliebig verwendet werden.
Die Wohnungsbauprämie bis 2020
Am 31.12.2020 lief die bisherige Form der Wohnungsbauprämie aus.
Höhe der Wohnungsbauprämie bis 2020
Du hast 8,8 Prozent von deinen geleisteten Aufwendungen pro Jahr als Prämie erhalten. Beim Bausparvertrag wurden laufende Bausparbeträge, Guthabenzinsen auf dein Bausparguthaben und die Abschlussgebühr berücksichtigt.
Allerdings gab es eine Obergrenze: Es wurden maximal 512 Euro bei Einzelpersonen und 1.024 Euro bei Ehepaaren pro Kalenderjahr gefördert.
Wendet man die 8,8 Prozent auf diese Obergrenzen an, so erhält man die jährliche Höchstförderung von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro.
Einkommensgrenzen bis 2020
Nur wenn du unter bestimmten Einkommensgrenzen lagst, hast du Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Das zu versteuernde Einkommen darf im Sparjahr nicht höher als 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern sein.
Bei der Ermittlung kannst du jedoch Kapitalerträge weglassen und Kinderfreibeträge abziehen.
Die neue, bessere Wohnungsbauprämie seit 2021
Zum 01.01.2021 wurde die Prämie zum ersten Mal seit 1996 erhöht.
Höhe der Wohnungsbauprämie seit 2021
Seit dem 01.01.2021 erhältst du 10 Prozent deiner geleisteten Bausparbeiträge als Prämie. Auch der Maximalwert hat sich deutlich erhöht und so werden bis zu 700 Euro bei Einzelpersonen und bis 1.400 Euro bei Ehepaaren bezuschusst.
Dies bedeutet eine maximale Prämie in Höhe von 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 140 Euro im Jahr für Ehe- und Lebenspartner.
Einkommensgrenze seit 2021
Auch die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie wurden angehoben, wodurch seit 2021 deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf die Förderung haben.
Das maximale zu versteuernde Einkommen liegt seit 2021 bei 35.000 Euro für Einzelpersonen und bei 70.000 Euro für Ehepaare.
Antrag und Auszahlung: So bekommst du die Wohnungsbauprämie
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie stellst du einfach jedes Jahr über deine Bausparkasse. Meist kommt sie von selbst auf dich zu und oft ist auch eine Online-Beantragung möglich.
Nachdem dein Antrag von Bausparkasse und Finanzamt erfolgreich geprüft wurde, wird die Prämie auf deinem Bausparkonto gutgeschrieben.
Du kannst die Prämie innerhalb von zwei Jahren beantragen, sprich für 2020 bis Ende 2022.
In welchen Fällen du die Wohnungsbauprämie zurückzahlen musst
Im Normalfall musst du die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen. Und selbst wenn du während der Bauspar-Laufzeit deinen Anspruch verlierst, musst du sie nicht wirklich zurückzahlen, da sie ja nur als Posten auf deinem Bausparkontoauszug erscheint. In diesem Fall bekommst du nur dein angespartes Guthaben inklusive der Zinsen, aber ohne die Prämie ausgezahlt.
Wann verlierst du deinen Anspruch?
Du verlierst deinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie wieder, wenn du das ausgezahlte Bausparguthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendest. Solltest du die Prämie doch ausbezahlt bekommen, obwohl du das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendest, kann es vier Jahre lang zurückgefordert werden. In diesem speziellen Fall musst du die Prämie tatsächlich zurückzahlen.
Wann darfst du die Prämie trotzdem behalten?
Es gibt drei Möglichkeiten, wann du die Wohnungsbauprämie selbst dann behalten darfst, wenn du sie nicht wohnwirtschaftlich verwendest:
- Du bist bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahren alt und lässt dir das Bausparguthaben frühestens nach 7 Jahren auszahlen.
- Du als Bausparer bist oder dein Ehegatte ist nach Vertragsabschluss gestorben oder erwerbsunfähig geworden.
- Du bist nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden und bist es zum Auszahlungszeitpunkt für mindestens ein Jahr lang gewesen.
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