Vermögenswirksame Leistungen richtig anlegen

Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine besondere Sparform in Deutschland. Der Begriff wird oft mit „VL“ oder „VWL“ abgekürzt. Dabei schließt der Arbeitgeber einen Sparvertrag auf den Namen des Angestellten ab und zahlt laufend Beiträge ein.

Der maximale Förderbetrag für Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag liegt bei 40 Euro pro Monat.

Die meisten VL-Verträge laufen sieben Jahre, da dies Voraussetzung für die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage ist. Dabei werden sechs Jahre lang Beiträge gezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Nach Ablauf von sieben Jahren kann der Angestellte über das Guthaben verfügen. Während der Ruhephase, können die VWL bereits in einen neuen Vertrag eingezahlt werden.

Ohne die staatliche Förderung muss der VL-Vertrag zwar keine sieben Jahre laufen, die meisten Anlageverträge sind jedoch auf diese Zeit ausgelegt.

Auch Beamte, Soldaten und Richter können vermögenswirksame Leistungen von ihrem Dienstherrn erhalten.

Wie kannst du vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Damit du deine vermögenswirksamen Leistungen erhältst, musst du sie richtig anlegen. Dies sind die beliebtesten Anlageformen.

Bausparvertrag (staatliche Förderung möglich)

Ein Bausparvertrag ist perfekt dazu geeignet, um für dein Eigenheim zu sparen. Selbst wenn du keine Immobile erwerben möchtest, lohnt sich ein Bausparvertrag für die Anlage deiner vermögenswirksamen Leistungen: Durch sichere Zinsen und ohne Verlustrisiko weißt du bereits bei Abschluss, was du später erhältst. Viele Bausparkassen bieten sogar spezielle Spartarife mit besonders attraktiven Zinsen an.

Bestehenden Baukredit abzahlen (staatliche Förderung möglich)

Wenn du bereits ein Darlehen abbezahlst, kannst du die vermögenswirksamen Leistungen bei den meisten Banken einfach auf das Darlehenskonto überweisen lassen und sie so zur Tilgung verwenden. Wenn du die Immobilie selbst benutzt, hast du zudem Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage.

ETF und andere Fondssparpläne (staatliche Förderung möglich)

Wenn du auf der Suche nach mehr Rendite bist und dafür auch gern etwas mehr Risiko in Kauf nimmst, sind Fondssparpläne eine Alternative für dich. Vor allem ein ETF kann sich hier aufgrund der niedrigen Gebühren lohnen. Prüfe vor dem Abschluss, ob dein Depot für den geplanten Fonds-Sparplan geeignet ist.

Banksparpläne (keine staatliche Förderung möglich)

Manche Banken bieten spezielle Sparverträge für deine vermögenswirksamen Leistungen an. Aufgrund der festen Zinsen ist dies neben dem Bausparvertrag eine weitere sichere Möglichkeit, deine VWL anzulegen.

Lebensversicherung (keine staatliche Förderung möglich)

Auch eine Kapital-Lebensversicherung eignet sich zur Anlage deiner vermögenswirksamen Leistungen. Im Gegensatz zu einer Risiko-Lebensversicherung wird hier Kapital aufgebaut, das dir nach Vertragsablauf ausgezahlt wird. Falls du während der Laufzeit versterben solltest, erhalten deine Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme.

So erhältst du vermögenswirksame Leistungen von deinem Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Es ist also eine freiwillige Leistung. Entsprechende Regelungen sind in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen enthalten.

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wissen dies aber nicht. Da die Leistungen erst nach Abschluss eines speziellen Sparvertrags gezahlt werden, verschenken viele Arbeitnehmer diese Zahlungen.

Wenn du unsicher bist, ob du vermögenswirksame Leistungen erhältst, frage einfach nach.

Falls du ganz sicher gehen möchtest, kannst du dir deinen Arbeitsvertrag sowie den Tarifvertrag und die aktuelle(n) Betriebsvereinbarung(en) anschauen.

Du kannst vermögenswirksame Leistungen aufstocken oder selbst zahlen

Der Maximalbetrag vermögenswirksamer Leistungen für Bausparverträge liegt bei 40 Euro im Monat. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch weniger.

Du kannst den Betrag aus deinem versteuerten Einkommen auf die 40 Euro aufstocken. Dies ist unter anderem dann sinnvoll, wenn du die volle Höhe der Arbeitnehmersparzulage erhalten möchtest.

Sollte dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlen, so kannst du sie auch komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Denn auch wenn dein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, dir VL zu zahlen, so ist er doch dazu verpflichtet, einen entsprechenden Vertrag auf deinen Namen abzuschließen, den du selbst bedienst.

VWL rückwirkend bezahlen

Es ist möglich, vermögenswirksame Leistungen innerhalb des laufenden Kalenderjahres rückwirkend einzuzahlen. Dies geht allerdings nur für die Beträge bis zum 1. Januar. Falls dein Arbeitgeber dazu nicht bereit ist, kannst du diese rückwirkende Zahlung auch selbst vornehmen.

Arbeitnehmersparzulage

Der Staat unterstützt den Sparwillen von Arbeitnehmern und schafft durch die Arbeitnehmersparzulage einen weiteren Anreiz, Geld zur Seite zu legen.

Welche Voraussetzungen bestehen und wie hoch diese Sparzulage ist, liest du in unserem Ratgeber-Artikel:

Alles zur Arbeitnehmersparzulage

Steuer und Sozialversicherung bei vermögenswirksamen Leistungen

Alle Zahlungen, die du von deinem Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen erhältst, sind Bestandteile deines Lohns/Gehalts. Damit zählen sie zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und müssen entsprechend versteuert werden.

Darüber hinaus gelten vermögenswirksame Leistungen als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, somit sind auch Sozialversicherungsbeiträge für sie fällig.

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